Rauchmelderpflicht

rauchmelderpflichtIn Deutschland regeln die Bundesländer in den Bauordnungen wann, wer oder ob überhaupt Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen. Außer in Mecklenburg-Vorpommern ist der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses verpflichtet, die Rauchmelder zu kaufen und einzubauen. Für die Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit ist der Besitzer/Mieter verantwortlich. In Neubauten prüft die Bauabnahme, ob Melder eingebaut sind; in Mietwohnungen wird nicht geprüft, aber es darf auch nicht brennen und niemand darf bei einem Brand verletzt werden, falls keine Brandmelder vorhanden sind, denn sonst interessiert sich der Staatsanwalt dafür.

Bis wann und wo müssen die Rauchmelder eingebaut sein?

In Mecklenburg-Vorpommern musste bereits bis 31.12.2009 nachgerüstet werden, in Schleswig-Holstein und Hamburg bis 31.12.2010, für Rheinland-Pfalz lautete der Termin 11.7.2012. Im Jahr 2014 hat Baden-Württemberg und Hessen den Termin 31.12.2014 in die Bauordnung aufgenommen. In allen anderen Bundesländern sind die Termin bereits in der Planung. Für den Einbau der Rauchmelder besteht keine Vorschrift, d.h. jeder kann sie montieren, auch der Mieter, wenn dies in Übereinkunft mit dem Vermieter erledigt wird. In gewerblichen Räumen, Büros und Arztpraxen, Treppenhäusern und Kellern müssen keine Rauchmelder eingebaut werden, denn das Ziel es Einbaus soll sein, dass schlafende Menschen rechtzeitig auf die Rauchentwicklung aufmerksam werden und fliehen können. Rettungswege und Aufenthaltsräume mit schlafenden Personen, wie Hotels, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser usw. sind ebenfalls zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet.

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Was passiert, wenn die Rauchmelder nicht eingebaut werden?

Strafen oder Kontrollen, ob der Rauchmelder eingebaut ist, sind nicht vorgesehen. Aber sobald im Haus ein Brand entsteht, werden sich einige Personen dafür interessieren, denn nicht der Schaden am Haus soll durch die Melder begrenzt werden, sondern Menschenleben sollen gerettet werden; unter Umständen kürzt die Gebäude-Versicherung die Leistung . Wichtig ist die Wartung von Rauchmeldern, die mindestens einmal im Jahr geprüft werden sollen, ob sie funktionieren. Danach sollte diese Prüfung und auch der Einbau im mitgelieferten Wartungsheft dokumentiert werden. Lässt der Vermieter die Instandhaltung von einem Dritten prüfen, ist es wichtig, dass die Fachfirma eine Dokumentation für Instandhaltungsmaßnahmen nach DIN 14676 vorweisen kann, denn nur dieses Dokument nimmt den Eigentümer aus der Verantwortung. Der Kaminkehrer oder der Hausmeisterservice besitzt oft auch die erforderliche Qualifizierung, man sollte darüber sprechen!

Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Reinigen der Eintrittsöffnungen
  • Austausch der Batterie bzw. nach 10 Jahren Austausch des Melders
  • Austausch des Melders bei Funktionsmangel

An der Ausbildung zur „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ können Personen mit technischem Grundverständnis teilnehmen.

feuerwehr

Prüfungsinhalte sind:

  • Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
  • Kenntnisse der Inhalte DIN 14676 und DIN EN 14604
  • Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch
  • Kenntnisse über die verwendeten Rauchwarnmelder

Wird Einbau und Wartung auch nicht kontrolliert, sollte die Sicherheit des eigenen Lebens für den Eigentümer und auch für die Mieter an erster Stelle stehen.