Das Rauchmelder piept und der Nachbar ist nicht da – was tun?


In verschiedenen Foren habe ich mich über dieses Thema informiert und dabei einige interessante Gedanken gefunden. Auch Fakten, die scheinbar durch die Gesetze zur Vermietung von Gebäuden und die Pflicht zur Prüfung der Rauchmelder in vermieteten Wohnungen. Die Informationen habe ich hier zusammen getragen.

Der Rauchmelder in der Nachbarwohnung piept, aber der Nachbar ist nicht da – wie sollte man sich verhalten?
Der Rauchmelder in der Nachbarwohnung piept, aber der Nachbar ist nicht da – wie sollte man sich verhalten?

Rechtliches Problem: Wer zahlt die Feuerwehr beim Fehlalarm?

Im Grunde sollte man bei einem piependen Rauchmelder immer von einem echten Alarm ausgehen. Selbst wenn der Nachbar nicht da ist, kann trotzdem ein Elektrogerät einen Schwelbrand auslösen, den man selbst nicht als Nachbar bemerkt, der vom Rauchmelder aber korrekt festgestellt wird. Hier ist es in jedem Fall sicherer, man ruft die Feuerwehr, als dass man selbst die Sachlage interpretiert und nachher einen Hausbrand hat, den man viel früher hätte erkennen können.

Aber das Problem mit den Kosten der Feuerwehr ist trotzdem gegeben, wenn man einen Fehlalarm feststellt. Die Feuerwehr rückt aus, öffnet die Tür und beschädigt diese eventuell und stellt dann fest, dass es nur ein Rauchmelder war, der verrückt gespielt hat.

Ich möchte (und kann!) hier keine rechtliche Beratung anbieten, aber trotzdem die Infos weitergeben, die ich hier im Forum gefunden habe: Dort hat scheinbar ein Nachbar die Feuerwehr gerufen und diese hat die Tür der betroffenen Wohnung gewaltsam geöffnet. Der Rauchmelder war defekt, aber der Hersteller wurde nicht haftbar gemacht sondern der Vermieter musste die Kosten für den Einsatz zahlen. Warum? Weil er seine Pflicht, die Rauchmelder in dem vorgeschriebenen Intervall prüfen zu lassen, um zwei Tage überschritten hatte.

Aber: Diese Pflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, so dass Vermieter sich in der Landesbauordnung informieren sollten, welche Pflichten und Regelungen für das entsprechende Bundesland gelten.

Der Nachbar, der die Feuerwehr gerufen hat, dürfte in jedem Fall „aussen vor“ sein, denn er hat ja nur nach besten Wissen gehandelt und die Feuerwehr informiert.

Auch ein Fehlalarm kann ein Alarm sein!

Eine zweite Geschichte zeigt, dass man selbst dann, wenn man von einem Fehlalarm ausgeht, die Feuerwehr rufen sollte. Im angesprochenen Fall ging ein Rauchmelder in einer Nachbar-Wohnung los. Die Person, die den Rauchmelder gehört hat, dachte, dass es sicher ein Fehlalarm ist und hat gewartet, bis dem Rauchmelder die Batterie ausging.

Nach einer Woche wurde dann festgestellt, dass der Bewohner beim Kochen einen Herzinfarkt erlitten hat. Einen Brand hat es zwar nicht gegeben, aber vielleicht hätte man der Person noch helfen können, wenn die Nachbarn die Feuerwehr gerufen hätten.

Fazit: In JEDEM Fall lieber die Feuerwehr rufen!

Ich würde aufgrund der Informationen auf jeden Fall erstmal versuchen, den Nachbarn zu kontaktieren. Wenn dies fehlschlägt, weil niemand öffnet oder ans Telefon geht, würde ich die Feuerwehr rufen. Lieber 10 Fehlalarme in Kauf genommen als einen echten Alarm übergangen, bei dem es nachher zu Personenschäden durch einen Brand kommt.

Übrigens: Die Notrufnummer der Feuerwehr ist 112! ;-)

 

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