Rauchmelderpflicht in Hessen

Im Bundesland Hessen ist die Rauchmelderpflicht bereits sehr früh verankert worden. So wurde im Vergleich zu anderen Bundesländern schon sehr bald ein entsprechendes Gesetz verabschieded, dass den Einbau von Rauchmeldern vorschreibt. In Neubauten und Umbauten ist es bereits seit 06-2005 Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren. Dabei ist es wichtig, dass man mindestens einen Melder in Kinderzimmern, Schlafzimmer und im Flur befindet. Wie die Gesetzeslage in anderen Bundesländern aussieht, können Sie auf der entsprechenden Unterseite „Rauchmelderpflicht“ bei uns nachlesen.

Rauchmelderpflicht in Hessen
Im Bundesland Hessen ist die Rauchmelderpflicht bereits seit dem Jahr 2005 gesetzlich verankert (Grafik: jk-rauchmelder.de).

An welchen Stellen müssen Rauchmelder installiert werden?

  • in allen Schlafzimmern
  • in allen Kinderzimmern
  • in jedem Flur, der zu einem Rettungsweg gehört

Für den Fall, dass Ihnen nicht ganz klar ist, wo genau ein Rauchmelder nach dem Gesetz angebracht werden muss, können Sie bei der Feuerwehr oder ihrem örtlichen Schornsteinfeger nachfragen. Diese wissen über die rechtlichen Pflichten bescheid und können Ihnen unkompliziert Auskunft erteilen.

In Mietswohnungen und -häusern ist der Eigentümer verpflichtet, für die Beschaffung und Montage der Rauchmelder zu sorgen. Die ordnungsgemäße Montage ist ebenfalls Pflicht des Eigentümers, während der Besitzer bzw. Mieter der Wohnung oder des Hauses für die Wartung (Austausch des Melders oder der Batterie) verantwortlich ist.

Welchen Rauchmelder sollte ich kaufen?

Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, haben wir auf unserem Rauchmelder-Portal zum Beispiel eine Liste mit den hochwertigen Q-zertifizierten Rauchmeldern und den Testsiegern zusammen gestellt.

Welche gesetzliche Grundlage gilt in Bezug auf die Rauchmelderpflicht in Hessen?

Das Gesetz, dass die Anbringungen der Brandschutzmelder in Häusern und Wohnungen regelt, trat in Hessen am 24.06.2005 in Kraft und ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl. I S. 434) erstmals aufgeführt.

Nachrüstpflicht in Hessen

Seit dem 31.12.2014 ist die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Hessen gültig. Damit sind nun in ALLEN Häusern und Wohnungen entsprechende Melder gesetzlich vorgeschrieben und nachzurüsten, sofern diese noch nicht vorhanden sind.