Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2017 Pflicht in allen Wohnungen


Im April 2013 wurde in Nordrhein-Westfalen bereits eine Rauchmelderpflicht für Neubauten beschlossen, im Zusammengang mit einer Übergangsfrist für Bestandsgebäude. In Wohnungen, die also vor April 2013 errichtet wurden, mussten bislang nicht zwingend Rauchmelder angebracht werden. Diese Übergangsfrist endet nun aber zum 31. Dezember 2016, sodass ab Anfang 2017 die Pflicht zum Anbringen von Rauchmeldern in Wohnungen NRWs komplett greift. Alle Infos dazu in diesem Beitrag.

Ein Rauchmelder kann Leben retten, da er vor Rauch und somit vor Feuer warnt. In NRW sind ab 2017 Rauchmelder in allen Wohnungen Pflicht (Foto: JK).
Ein Rauchmelder kann Leben retten, da er vor Rauch und somit vor Feuer warnt. In NRW sind ab 2017 Rauchmelder in allen Wohnungen Pflicht (Foto: JK).

NRW: Rauchmelder in Wohnungen ab 2017 Pflicht

Ausgerüstet werden müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege, also auch Flure. Pro Wohnung können dabei einige Rauchmelder zusammenkommen. In Nordrhein-Westfalen ist die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern ab Januar 2017 Pflicht, weshalb Eigentümer noch bis Ende 2016 handeln sollten. Geregelt wird das übrigens durch §49 BauO NRW, Absatz 7.

In der Pflicht steht der Eigentümer der Wohnung, also der Vermieter. Er ist dafür verantwortlich, dass Rauchmelder erworben und angebracht werden. Der Besitzer der Wohnung, also der Mieter, muss dabei nichts tun – außer ggf. die Rauchmelder anbringen bzw. den Vermieter oder Dienstleister in die Wohnung einlassen. Ein Sonderfall: kümmert sich der Vermieter nicht um seine Pflichten, kann und sollte der Mieter aktiv werden sowie die Kosten für die Rauchwarnmelder dem Vermieter in Rechnung stellen.

Kosten für Rauchmelder können auf die Miete umgelegt werden

Sowohl die Anschaffungs- und Installationskosten für die Rauchmelder können mit 11 Prozent auf die Miete der Wohnung umgelegt werden. Wie der WDR vorrechnet, können dabei zum Beispiel folgende Mehrkosten entstehen: „Baut der Vermieter Rauchmelder im Wert von 200 Euro in einer Mietwohnung ein, so darf er elf Prozent davon, also 22 Euro, auf die Miete umlegen. Das wäre eine Mieterhöhung von monatlich 1,80 Euro. Der Aufschlag kann aber auch nur wenige Cent betragen, wenn man nur eine kleine Wohnung hat und der Vermieter preiswerte Geräte wählt.

Neben Anschaffungs- und Installationskosten können auch Wartungskosten umgelegt werden, wenn der Vermieter auf eine eigene Wartung bzw. auf eine Überprüfung der Geräte durch eine Fachfirma besteht. Im Grunde kann aber auch der Mieter die Wartung der Geräte übernehmen. Die Prüfung der Geräte sollte in allen genannten Fällen mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Folgen von Nichteinhaltung der neuen Rauchmelderpflicht in NRW

Für den Fall eines Brandes sind Rauchmelder absolut zu empfehlen. Aber nicht nur die rechtzeitige Flucht aus der brennenden Wohnung spielt dabei eine Rolle, sondern auch der Versicherungsschutz. Dies sagt der WDR dazu (Quelle: s. o.): „Wer ab dem nächsten Jahr keine Rauchmelder in der Wohnung hat, muss im Brandfall mit Nachteilen rechnen. Zum einen kann ein Bußgeld gegen den Haus- oder Wohnungseigentümer verhängt werden. Zum anderen kann es auch Ärger mit der Brandschutzversicherung geben. […] Rechtsexperten schließen […] nicht aus, dass künftig Versicherungen den Schutz wegen fehlender Rauchmelder einschränken.

Weitere Informationen zum Thema Rauchmelderpflicht

Weitere Hinweise und Tipps zum Thema finden Sie auf unserer Seite; hier finden Sie die Vorschriften je nach Bundesland, und hier sehen Sie, wie so ein Rauchmelder eigentlich funktioniert. Den gesamten Artikel des WDR inkl. eines Audiobeitrags erreichen Sie unter dem oben gegebenen Link. Zudem hat auch der FOCUS dazu berichtet.

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